Klage vor dem Verwaltungsgericht Mainz
Nachdem im Sommer 2020 bekannt wurde, dass in Bodenheim in unmittelbarer Nähe, ca
250 m entfernt von der Neubebauung, ein 30 m hoher Mobilfunksender der Telekom im
Mittelgewann errichtet werden soll, begann die Bürgerinitiative ab Oktober 2020 mit
einigen Aktionen. Schwerpunkte waren z.B. Flyer Aktionen, Infostände, schriftliche
Informationen an die Gemeinderatsmitglieder und an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
diese hat das Baurecht erteilt. Ziel war es, die Bürger und die Ortsvertreter über den
bedenklichen Ausbau der Mobilfunktechnologie zu informieren. Dies unter dem
Gesichtspunkt zum Schutz von Mensch und Natur.

Das klagende Ehepaar wird nach Errichtung des geplanten Funkmasts direkt von der
zusätzlichen Strahlung betroffen sein. Die Klage richtet sich gegen die Baumaßnahme,
somit gegen die Bundesrepublik Deutschland; Deutsche Telekom Technik, wegen
Immissionsschutzrechts. Der Verhandlungstermin ist: Mittwoch, den 1. März 2023,
12:00 Uhr, Sitzungssaal 92, Verwaltungsgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 9.
Worum geht es? Es geht darum, die kritische Mobilfunkstrahlung zu minimieren, ohne
technische Nachteile in Kauf zu nehmen. Durch geeignete Anordnung der Mobilfunkmasten
und weitere sinnvolle Maßnahmen, kann die Mobilfunkstrahlung um ca. 93% im Ort und
der Region reduziert werden. Dies ist durch ein Mobilfunkvorsorgekonzept, erstellt von
einer Fachfirma, möglich, wie dies bereits in einigen Orten umgesetzt wurde. (AZ
berichtete 5.11.22).